Die Ferienhaus-Saison steht vor der Tür. Bevor die ersten Gäste eintreffen, werden Sie nicht nur Ihr Ferienhaus auf Vordermann bringen, sondern auch Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Ein gründlicher Check verhindert böse Überraschungen. Nach GDV-Statistik entstehen 60% aller Versicherungsstreitigkeiten durch veraltete Policen oder ungemeldete Änderungen – beides ist einfach vermeidbar.
Bestandsaufnahme: Welche Policen sind aktiv?
Der Versicherungscheck beginnt mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Welche Policen haben Sie abgeschlossen? Sind alle Verträge noch aktuell? Haben sich Ihre Umstände seit dem letzten Check verändert?
Unverzichtbare Versicherungen für Ferienhäuser:
• Wohngebäudeversicherung: Schutz der Bausubstanz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm
• Elementarschadenversicherung: Erweiterung um Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch
• Hausratversicherung/Inventarversicherung: Möbel, Ausstattung, Einrichtung
• Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht: Personenschäden, Verkehrssicherungspflicht
• Glasversicherung: Optional bei großen Glasflächen
Zusätzlich bei Vermietung:
• Vermieterhaftpflichtversicherung: Haftung gegenüber Gästen
• Mietausfallversicherung: Entgangene Einnahmen bei Unbewohnbarkeit
• Rechtsschutzversicherung: Streitigkeiten mit Gästen oder Behörden
Prüfen Sie alle Verträge auf Aktualität. Versicherungen, die seit Jahren nicht überprüft wurden, decken möglicherweise nicht mehr alle Risiken ab.
Versicherungssummen aktualisieren: Unterversicherung vermeiden
Prüfen Sie die Versicherungssummen kritisch. Hat sich der Wert Ihres Ferienhauses durch Renovierungen erhöht? Haben Sie neue Einrichtungsgegenstände angeschafft? Eine Unterversicherung führt gemäß § 75 VVG zur anteiligen Kürzung der Entschädigung im Schadensfall.
Typische Wertsteigerungen seit letzter Saison:
• Neue Küche: +15.000-35.000 Euro
• Badezimmer-Sanierung: +10.000-25.000 Euro
• Neue Möblierung: +8.000-20.000 Euro
• Sauna/Wellness: +8.000-20.000 Euro
• Photovoltaik-Anlage: +10.000-25.000 Euro
• Pool: +30.000-100.000 Euro
Addieren Sie alle Investitionen der letzten 12-24 Monate und gleichen Sie diese mit Ihrer Versicherungssumme ab. Bei Investitionen über 20.000 Euro ist eine Anpassung zwingend erforderlich.
Gebäudeversicherung: Gleitenden Neuwert prüfen
Die Gebäudeversicherung wird auf dem neuesten Stand sein. Steigende Baupreise bedeuten höhere Wiederaufbaukosten. Die Baupreisentwicklung 2024-2026 betrug durchschnittlich +15-20% – Ihre Versicherungssumme muss dies widerspiegeln.
Automatische Wertanpassung prüfen:
• Ist gleitender Neuwert oder Wert 1914 vereinbart?
• Erfolgt jährliche Indexanpassung automatisch?
• Aktueller Baupreisindex: 2026 circa 17,8 (Basis 1914 = 1,0)
• Wurde die letzte Anpassung durchgeführt? (Prüfung in Vertragsunterlagen)
Ohne automatische Wertanpassung schleicht sich Unterversicherung ein. Fordern Sie eine Vertragsanpassung auf gleitenden Neuwert.
Elementarschadenversicherung: Unverzichtbar bei Wetterextremen
Die Elementarschadenversicherung gewinnt angesichts zunehmender Wetterextreme an Bedeutung. Starkregen, Überschwemmungen und Stürme verursachen erhebliche Schäden – 2025 registrierte der GDV 45% mehr Elementarschäden als 2020.
Prüfen Sie folgende Deckungsbausteine:
• Überschwemmung: Durch Starkregen, Rückstau, Hochwasser
• Erdbeben: Regional relevant (Oberrheingraben, Schwäbische Alb)
• Erdrutsch/Erdsenkung: Hanglagen, Bergbaugebiete
• Schneedruck: Alpenregion, Mittelgebirge
• Lawinen: Hochgebirgslagen
Ist Ihr Ferienhaus gegen diese Risiken geschützt? Falls nicht, schließen Sie Elementarschäden vor Saisonbeginn ein – Wartezeiten von 14-30 Tagen beachten.
Hausratversicherung: Inventarliste aktualisieren
Die Hausratversicherung verdient besondere Aufmerksamkeit. Neue Elektrogeräte, Möbel oder Ausstattung werden in der Versicherungssumme berücksichtigt sein.
Erstellen Sie eine aktuelle Inventarliste:
• Fotografieren Sie alle Räume und Einrichtungsgegenstände
• Dokumentieren Sie hochwertige Gegenstände mit Kaufbelegen
• Notieren Sie Seriennummern von Elektronik
• Speichern Sie die Liste digital außerhalb des Ferienhauses (Cloud)
• Aktualisieren Sie die Liste nach jeder Neuanschaffung
Typischer Inventarwert für durchschnittlich ausgestattetes Ferienhaus: 50.000-90.000 Euro. Prüfen Sie, ob Ihre Police dies abdeckt.
Haftpflichtversicherung: Deckungssummen erhöhen
Bei der Haftpflichtversicherung werden Sie die Deckungssummen prüfen. Mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind empfehlenswert – bei Vermietung 10 Millionen Euro.
Typische Haftungsrisiken in der Saison:
• Gast stürzt auf Terrasse: Schmerzensgeld +100.000 Euro, Verdienstausfall langfristig
• Legionelleninfektion durch stehendes Wasser: Gesundheitsschäden bis 500.000 Euro
• Baumbruch beschädigt Nachbarhaus: Sachschaden 50.000-200.000 Euro
• Pool-Unfall: Personenschaden mit Dauerschäden: 500.000-2.000.000 Euro
Ist die Vermietung explizit in Ihrer Haftpflicht eingeschlossen? Standardpolicen für Eigennutzung decken gewerbliche Vermietung nicht ab.
Vermietung melden: Anzeigepflicht beachten
Die Vermietungssituation wird der Versicherung bekannt sein. Wenn Sie erstmals über Plattformen wie Airbnb vermieten oder die Vermietungsintensität erhöht haben, informieren Sie Ihren Versicherer gemäß § 23 VVG (Obliegenheit zur Gefahränderungsmeldung).
Meldepflichtige Änderungen:
• Beginn gewerblicher Vermietung (Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt)
• Erhöhung der Vermietungstage (z.B. von 60 auf 150 Tage/Jahr)
• Vermietung an Gruppen oder Veranstaltungen
• Vermietung an Gewerbetreibende (Monteure, Firmen)
Verschweigen gefährdet den Versicherungsschutz. Im Schadensfall ist die Versicherung berechtigt, die Leistung zu verweigern oder zu kürzen.
Sicherheitsausstattung kontrollieren: Obliegenheiten erfüllen
Sicherheitsausstattung wird funktionsfähig und aktuell sein. Viele Versicherungen setzen diese Ausstattung als Obliegenheit gemäß § 28 VVG voraus.
Pflicht-Sicherheitsausstattung:
• Rauchmelder: In allen Schlafräumen, Fluren, Aufenthaltsräumen (Landesbauordnung, in allen 16 Bundesländern Pflicht)
• Feuerlöscher: Mindestens 6 kg ABC-Pulver oder Schaum (DIN 14406)
• Erste-Hilfe-Kasten: DIN 13157, Verfallsdatum prüfen
• CO-Melder: Bei Kaminen, Gasheizung, Gastherme
• Absperrhähne: Gut zugänglich und gekennzeichnet (Wasser, Gas)
Überprüfung vor Saison:
• Rauchmelder testen (Testknopf drücken, Batterie prüfen)
• Feuerlöscher-Prüfplakette kontrollieren (alle 2 Jahre Wartung durch Sachkundigen)
• Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und Verfallsdatum prüfen
• CO-Melder testen und Batterie wechseln
Dokumentieren Sie die Überprüfung mit Fotos und Datum – Nachweis der Obliegenheitserfüllung.
Zustandsdokumentation: Beweissicherung vor Saison
Dokumentieren Sie den Zustand Ihres Ferienhauses vor Saisonbeginn. Fotos aller Räume, der Außenanlagen und wichtiger Details erleichtern im Schadensfall die Regulierung erheblich.
Systematische Dokumentation:
• Außenaufnahmen: Fassade, Dach, Garten, Zufahrt (4 Seiten)
• Innenaufnahmen: Alle Räume aus mehreren Winkeln
• Details: Böden, Wände, Einrichtung, Technik
• Zählerstände: Strom, Wasser, Gas (Nachweis bei Verbrauchsstreitigkeiten)
• Datum und Uhrzeit: Zeitstempel aktivieren oder digitales Protokoll
Speichern Sie die Dokumentation außerhalb des Ferienhauses (Cloud, externe Festplatte). Bei Brand oder Totalschaden ist lokale Speicherung verloren.
Kontaktdaten aktualisieren: Erreichbarkeit sicherstellen
Kontaktdaten werden aktuell sein. Hat sich Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mail geändert? Ist die Versicherung im Notfall erreichbar? Aktuelle Kontaktdaten beschleunigen die Schadensabwicklung erheblich.
Zu aktualisierende Daten:
• Ihre aktuelle Wohnadresse (Rechnungsadresse)
• Telefonnummer (mobil und festnetz)
• E-Mail-Adresse (für Vertragskorrespondenz)
• Notfallkontakt vor Ort (Hausmeister, Nachbar, Verwalter)
• Bankverbindung (für Schadensauszahlung)
Melden Sie Änderungen schriftlich (E-Mail mit Bestätigung oder Kundenportal der Versicherung).
Saisonale Risiken berücksichtigen: Sommergefahren absichern
Saisonale Risiken werden berücksichtigt. Im Sommer sind Gewitter mit Blitzschlag, Starkregen und Hagel häufiger. Prüfen Sie, ob diese Risiken ausreichend versichert sind.
Typische Sommerschäden:
• Blitzschlag und Überspannung: Schäden an Elektronik 2.000-15.000 Euro
• Starkregen und Überflutung: Kellerschäden 10.000-50.000 Euro
• Hagel: Dachschäden, Fassade, Wintergarten 5.000-30.000 Euro
• Sturm: Dachziegel, umgestürzte Bäume 3.000-25.000 Euro
Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind in der Gebäudeversicherung standardmäßig abgedeckt. Prüfen Sie, ob auch indirekte Blitzeinwirkung (Überspannung ohne direkten Einschlag) versichert ist.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ich meinen Versicherungsschutz überprüfen?
Führen Sie mindestens einmal jährlich einen vollständigen Versicherungscheck durch – idealerweise vor Saisonbeginn (März/April). Bei größeren Veränderungen (Renovierung über 20.000 Euro, Beginn der Vermietung, bauliche Erweiterungen) ist eine sofortige Überprüfung erforderlich. Nach Schäden prüfen Sie, ob Deckungslücken bestanden. Zusätzlich empfiehlt sich ein Check bei Versicherungswechsel oder wenn die Police älter als 5 Jahre ist – Tarife und Bedingungen entwickeln sich weiter.
Was passiert, wenn ich bauliche Änderungen nicht melde?
Unterlassene Meldung von baulichen Änderungen ist eine Verletzung der Anzeigepflicht gemäß § 23 VVG. Die Versicherung ist berechtigt, die Leistung im Schadensfall zu kürzen oder zu verweigern – selbst wenn der Schaden nichts mit der Änderung zu tun hat. Beispiel: Sie bauen einen Pool (nicht gemeldet), es brennt die Küche – Versicherung kürzt Leistung wegen Obliegenheitsverletzung. Melden Sie Änderungen innerhalb von 4 Wochen schriftlich. Die Prämienanpassung ist gering (typisch 5-15%), das Risiko bei Nichtmeldung existenziell.
Brauche ich bei kurzzeitiger Vermietung wirklich eine Vermieterhaftpflicht?
Ja, unbedingt. Ihre private Haftpflichtversicherung deckt gewerbliche Vermietung nicht ab. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht deckt nur Schäden vom Gebäude (z.B. herabfallende Dachziegel), nicht Schäden gegenüber Gästen in den Räumen. Bei Personenschäden (Gast stürzt, verbrennt sich, infiziert sich) haften Sie persönlich unbegrenzt gemäß § 823 BGB. Schadensersatzforderungen erreichen schnell 100.000-500.000 Euro. Vermieterhaftpflicht kostet 150-350 Euro/Jahr – ein Bruchteil des Risikos. Keine Ausnahme bei „nur wenigen Wochen“ Vermietung.
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Optimal versichert in die Ferienhaus-Saison
Mit einem gründlichen Versicherungscheck starten Sie entspannt in die Saison. Nehmen Sie sich die Zeit für Bestandsaufnahme, Versicherungssummen-Prüfung, Sicherheitscheck und Dokumentation. Die Investition von 2-3 Stunden verhindert existenzbedrohende Deckungslücken. Ihr Ferienhaus und Ihre Gäste werden es Ihnen danken.
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