Vermietung über Airbnb & Booking: Was muss versichert sein?

Vermietung über Airbnb & Booking: Was muss versichert sein?

Die Vermietung über Plattformen wie Airbnb und Booking.com ist für viele Ferienhaus-Besitzer zur wichtigen Einnahmequelle geworden. Der deutsche Markt für Kurzzeitvermietung wuchs 2025 um 18% auf über 4 Milliarden Euro Umsatz. Doch reicht der Plattformschutz aus – oder brauchen Sie zusätzliche Versicherungen?

AirCover: Umfang und Grenzen des Airbnb-Gastgeberschutzes

Airbnb bietet mit dem AirCover-Programm einen Gastgeberschutz, der Sachschäden bis zu 1 Million US-Dollar abdeckt. Das klingt großzügig, hat aber erhebliche Grenzen:

Deckungsumfang: Nur bestimmte Schadensarten sind eingeschlossen (Sachbeschädigung, Diebstahl durch Gäste)

Ausschlüsse: Verschleiß, normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung teilweise ausgenommen

Rechtssystem: Regulierung nach Airbnb-Bedingungen, nicht nach deutschem Versicherungsrecht (§§ 1-48 VVG)

Beweislast: Sie müssen den Schaden und den Verursacher nachweisen

Selbstbeteiligung: Faktische Selbstbeteiligung durch aufwändigen Meldeprozess

Regulierungsdauer: Prozess dauert typischerweise 30-90 Tage

AirCover deckt explizit nicht:

Haftpflichtschäden (Personenverletzungen bei Gästen)

Mietausfallschäden

Schäden durch höhere Gewalt

Wertsachen und Bargeld

Schäden unter 250 US-Dollar

Booking.com: Kein Gastgeberschutz vorhanden

Booking.com bietet keinen vergleichbaren Schutz für Gastgeber. Sie sind vollständig auf Ihre eigenen Versicherungen angewiesen. Die Plattform vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Vermieter und Gast – die Verantwortung für Schäden bleibt beim Eigentümer.

Eine Kaution, die Sie von Gästen verlangen, ist eine finanzielle Absicherung, aber kein Ersatz für Versicherungsschutz:

Kautionen liegen typischerweise bei 200-500 Euro

Schäden übersteigen Kautionen häufig

Durchsetzung von Kautionsforderungen ist zeitaufwändig

Internationale Gäste sind schwer zur Zahlung zu bewegen

Vermieterhaftpflichtversicherung: Unverzichtbarer Basisschutz

Eine eigene Vermieterhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wenn ein Gast in Ihrem Ferienhaus zu Schaden kommt, haften Sie als Vermieter gemäß § 823 BGB. Die Plattform übernimmt diese Haftung nicht.

Typische Haftungsrisiken bei Ferienhausvermietung:

Personenschäden: Gast stürzt auf rutschiger Treppe (Verkehrssicherungspflicht § 823 BGB)

Gesundheitsschäden: Legionelleninfektion durch stehendes Wasser in Leitungen

Brandschäden: Defektes Elektrogerät verursacht Brand

Nachbarschaftsschäden: Wasserschaden betrifft Nachbarhaus

Unfälle auf Grundstück: Gast verletzt sich an maroder Treppe

Empfohlene Deckungssummen für Vermieterhaftpflicht:

Mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Bei Pool oder besonderen Risiken: 10 Millionen Euro

Einschluss Umwelthaftpflicht (Öltank, Heizung)

Forderungsausfalldeckung

Jahresprämien für Vermieterhaftpflicht liegen bei 150-400 Euro – ein Bruchteil der potenziellen Haftungssummen.

Gebäudeversicherung: Vermietungssituation melden

Die Gebäudeversicherung muss auf die Vermietungssituation abgestimmt sein. Informieren Sie Ihren Versicherer gemäß § 19 VVG (Anzeigepflicht), dass Sie über Plattformen vermieten. Die gewerbliche Nutzung erfordert andere Konditionen als private Eigennutzung.

Wichtige Anpassungen bei Vermietung:

Nutzungsart anpassen: Von „Eigennutzung“ auf „Vermietung“ umstellen

Erhöhte Frequenz: Wechselnde Gäste erhöhen Schadenswahrscheinlichkeit

Vandalismus-Klausel: Mutwillige Beschädigung durch Gäste einschließen

Leitungswasserschäden: Erhöhtes Risiko durch unsachgemäße Nutzung

Verschweigen der Vermietung gefährdet den Versicherungsschutz. Im Schadensfall ist die Versicherung berechtigt, die Leistung gemäß § 19 Abs. 2 VVG zu verweigern.

Hausrat- und Inventarversicherung: Gästeschäden abdecken

Die Hausratversicherung wird Schäden durch Mieter einschließen. Die Inventarversicherung für Ferienhäuser ist das richtige Produkt für gewerbliche Vermietung. Prüfen Sie folgende Deckungsbausteine:

Mutwillige Beschädigung: Vorsätzliche oder fahrlässige Zerstörung durch Gäste

Diebstahl durch Gäste: Entwendung von Inventar oder Ausstattung

Unbenannte Gefahren: Deckung auch bei unüblichen Schadensursachen

Vandalismus: Beschädigung bei wilden Partys

Glasbruch: Zerbrochene Fenster, Spiegel, Geschirr

Versicherungssumme richtig kalkulieren:

Küche mit Geräten: 15.000-30.000 Euro

Möbel und Einrichtung: 25.000-60.000 Euro

Elektronik (TV, WLAN, Soundsystem): 3.000-10.000 Euro

Textilien (Bettwäsche, Handtücher): 2.000-5.000 Euro

Geschirr und Küchenausstattung: 1.500-4.000 Euro

Gesamtsumme für durchschnittlich ausgestattetes Ferienhaus: 50.000-110.000 Euro. Bei Unterversicherung erfolgt anteilige Kürzung der Entschädigung.

Mietausfallversicherung: Einnahmeausfälle absichern

Mietausfallversicherungen sind sinnvoll, wenn Ihr Ferienhaus durch einen versicherten Schaden unbewohnbar wird. Wenn ein Brand, Wasserschaden oder Sturmschaden Ihr Ferienhaus für Wochen oder Monate unbewohnbar macht, entgehen Ihnen erhebliche Mieteinnahmen.

Typische Deckung:

Ersatz der entgangenen Mieteinnahmen für maximal 12-24 Monate

Basis: Durchschnittliche Mieteinnahmen der letzten 3 Jahre

Einschluss von Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherung) während der Unbewohnbarkeit

Karenzzeit: Typischerweise 14-30 Tage

Jahresprämie: 1-3% der versicherten Jahres-Mieteinnahmen. Bei 20.000 Euro Jahresumsatz also 200-600 Euro.

Rechtliche Anforderungen: Genehmigungen und Auflagen

In vielen Regionen benötigen Sie für die Kurzzeitvermietung spezielle Genehmigungen oder müssen bestimmte Auflagen erfüllen gemäß Landesbauordnungen und kommunalen Satzungen:

Gewerbeanmeldung: Bei regelmäßiger Vermietung erforderlich

Zweckentfremdungsgenehmigung: In vielen Städten (Berlin, München, Hamburg) verpflichtend

Brandschutzauflagen: Rauchmelder nach Landesbauordnung (in allen 16 Bundesländern Pflicht)

Haftpflichtversicherung: Teilweise behördlich vorgeschrieben

Bettensteuer: In vielen Städten auf touristische Übernachtungen

Verstoß gegen diese Auflagen gefährdet den Versicherungsschutz und führt zu Bußgeldern (500-100.000 Euro je nach Bundesland).

Steuerliche Aspekte: Einnahmen und absetzbare Kosten

Einnahmen aus der Vermietung werden nach § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) versteuert. Im Gegenzug sind Versicherungsprämien als Werbungskosten gemäß § 9 EStG absetzbar:

Gebäudeversicherung: 100% absetzbar

Haftpflichtversicherung: 100% absetzbar

Hausratversicherung: 100% absetzbar

Mietausfallversicherung: 100% absetzbar

Führen Sie sorgfältig Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Die Finanzverwaltung prüft bei gewerblicher Vermietung genau.

Dokumentation: Übergabeprotokolle führen

Dokumentation ist bei Plattformvermietung besonders wichtig. Ohne Nachweis lehnen Versicherungen und Plattformen Schadensersatzforderungen ab.

Wirksame Dokumentation umfasst:

Fotos vor Anreise: Alle Räume und Ausstattung dokumentieren

Digitales Übergabeprotokoll: Check-In-App oder strukturierte E-Mail

Fotos nach Abreise: Schäden sofort fotografieren und zeitstempeln

Kommunikation über Plattform: Nachweis über alle Vereinbarungen

Inventarliste: Vollständige Liste allen Inventars mit Kaufbelegen

Beweislast liegt beim Vermieter – unzureichende Dokumentation führt zur Ablehnung von Schadensersatzforderungen.

Häufige Fragen

Reicht AirCover als alleiniger Versicherungsschutz?

Nein, definitiv nicht. AirCover deckt nur Sachschäden durch Gäste und hat erhebliche Ausschlüsse. Haftpflichtschäden (Personenverletzungen) sind nicht abgedeckt – Sie haften unbegrenzt persönlich gemäß § 823 BGB. Gebäudeschäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser sind ebenfalls ausgeschlossen. Sie benötigen zwingend eigene Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratversicherung. AirCover ist lediglich eine Ergänzung, kein Ersatz.

Muss ich meiner Versicherung jeden einzelnen Gast melden?

Nein, Sie müssen nicht jeden Gast einzeln melden. Sie müssen aber bei Vertragsabschluss oder Änderung der Nutzung mitteilen, dass Sie gewerblich vermieten. Die Versicherung passt dann die Police auf Vermietungsbetrieb an (höhere Prämie, angepasste Bedingungen). Einzelne Gäste werden nicht gemeldet, aber Sie müssen Schadensverursacher im Schadensfall benennen können – deshalb sind Meldepflicht und Gästeregistrierung wichtig.

Was passiert steuerlich bei Vermietung über Airbnb?

Alle Einnahmen sind steuerpflichtig gemäß § 21 EStG. Sie müssen die Mieteinnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben (Anlage V). Airbnb meldet Einnahmen ab 2024 automatisch an Finanzämter (DAC7-Richtlinie). Sie dürfen aber alle Kosten als Werbungskosten absetzen: Versicherungen, Instandhaltung, Abschreibung (2% jährlich gemäß § 7 EStG), Nebenkosten, Reinigung. Bei gewerblichem Umfang (mehr als 3 Objekte oder hauptberuflich) wird Gewerbesteuer fällig. Konsultieren Sie einen Steuerberater bei Umsätzen über 20.000 Euro jährlich.

Lesen Sie auch:

Ferienhaus vermieten: Welche Versicherungen brauchen Vermieter?

Vandalismus im Ferienhaus: Wenn Mieter Schäden hinterlassen

Ferienhaus und Steuern: Was Vermieter wissen müssen

Umfassender Versicherungsschutz für Plattformvermieter

Vertrauen Sie nicht blind auf den Plattformschutz. Eine Kombination aus eigenem Versicherungsschutz und dem Angebot der Plattform bietet die beste Absicherung für Ihre Ferienhaus-Vermietung. Die Investition in Haftpflicht-, Gebäude- und Inventarversicherung ist gering im Vergleich zu den Risiken, die Sie ohne Schutz tragen.

Sie haben Fragen zur Versicherung bei Vermietung über Airbnb oder Booking.com? Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses, individuelles Angebot für Vermieter an!

Ähnliche Beiträge

Hinterlasse den ersten Kommentar