Der September markiert das Ende der Hauptsaison. Jetzt ist die Zeit, Ihr Ferienhaus auf die Wintermonate vorzubereiten. Eine gründliche Einwinterung schützt die Bausubstanz vor Frostschäden und ist Obliegenheit nach § 28 VVG zur Erhaltung des Versicherungsschutzes.
Wasserleitungen: Das kritischste Winterrisiko eliminieren
Gefrorenes Wasser in Leitungen führt zu Rohrbrüchen mit Schadenssummen von durchschnittlich 15.000-35.000 Euro. Wenn Sie das Ferienhaus zwischen November und März nicht mindestens alle 14 Tage nutzen und durchgängig auf über 5 Grad beheizen, muss das Wassersystem vollständig entleert werden.
Professionelle Entleerung in 8 Schritten:
1 Hauptwasserhahn am Hausanschluss schließen
2 Alle Wasserhähne im Haus öffnen (Kalt- und Warmwasser)
3 WC-Spülkästen mehrfach betätigen und komplett entleeren
4 Siphons unter Waschbecken, Duschen und Badewannen öffnen
5 Reste mit Schwamm oder Pumpe entfernen
6 Frostschutzmittel (Glykol-Basis) in Siphons einfüllen (200 ml pro Siphon)
7 Waschmaschine und Geschirrspüler nach Herstelleranleitung entleeren (Restwasserpumpe nutzen)
8 Warmwasserspeicher über Ablassventil vollständig entleeren (Achtung: 80-100 Liter Volumen)
Dokumentieren Sie die Entleerung mit Fotos (Datum sichtbar). Diese Nachweise sind im Schadensfall entscheidend für die Leistungspflicht der Versicherung gemäß § 81 VVG.
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Heizung: Frostschutz oder Abschaltung
Die Heizungsstrategie hängt von Ihrer Winternutzung ab:
Szenario A: Regelmäßige Winterbesuche (mindestens alle 14 Tage)
• Heizung auf Frostschutztemperatur 5-7 Grad einstellen
• Thermostatventile vollständig öffnen (Stufe 5), Frostschutzsymbol nutzen
• Heizkörper entlüften (verhindert ineffizientes Heizen)
• Heizöl-/Gasvorrat prüfen (kritisch bei Lieferengpässen)
• Fernüberwachung der Heizungstemperatur installieren (Smart-Home-Thermostat)
Szenario B: Keine Winternutzung
• Heizungsanlage durch Fachbetrieb entleeren lassen (Garantieerhalt)
• Wasserleitungen vollständig entleeren (siehe oben)
• Alternativ: Heizung auf minimal 5 Grad durchlaufen lassen (Stromkosten ca. 200-400 Euro/Winter)
Wichtig: Die jährliche Heizungswartung ist Obliegenheit nach § 28 VVG. Bewahren Sie Wartungsprotokolle mindestens 5 Jahre auf. Versicherungen prüfen diese Nachweise bei Frostschäden.
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Elektrische Geräte: Brandschutz und Energieeinsparung
Elektrische Geräte im Standby-Modus verursachen jährlich 40-80 Euro Stromkosten und erhöhen das Brandrisiko durch Überspannungsschäden oder Kabelbrände (28% aller Wohnungsbrände).
Vom Netz trennen (Stecker ziehen):
• Fernseher, Receiver, Audio-Anlagen
• Kühlschrank (vorher abtauen, reinigen, Tür offen lassen)
• Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowelle
• Computer, Router, WLAN-Repeater (außer für Überwachungssysteme)
• Ladegeräte (ziehen auch ohne angeschlossenes Gerät Strom)
Am Netz lassen:
• Alarmanlage (mit Notstromversorgung)
• Heizungssteuerung und Fernüberwachung
• Videoüberwachungssystem
• Wassersensoren und Feuchtemelder
• Gefrierschrank mit Lebensmitteln (sofern vorhanden)
Prüfen Sie die Sicherungskästen: Sind FI-Schutzschalter (30 mA) vorhanden? Diese sind nach DIN VDE 0100-410 Pflicht und reduzieren Brandgefahr um 85%.
Außenanlagen: Witterungsschutz für Inventar und Technik
Frost, Schnee und Stürme beschädigen ungeschützte Außenanlagen. Durchschnittliche Reparaturkosten: 2.500-5.000 Euro.
Herbst-Checkliste Außenbereich:
• Gartenmöbel aus Holz einlagern (trocken, frostfrei, Keller oder Garage)
• Kunststoffmöbel abdecken oder stapeln (UV-Schutzplane)
• Sonnenschirme und Markisen einfahren (Sturmschäden ab Windstärke 8)
• Blumenkübel frostfrei stellen (ab -5 Grad platzen Keramik und Terrakotta)
• Außenwasserhähne entleeren (Absperrhahn innen schließen, Außenhahn öffnen)
• Pool-Technik demontieren, Becken winterfest machen (separate Anleitung beachten)
• Grillgeräte reinigen und abdecken (Fettablagerungen führen zu Rostschäden)
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Regenrinnen und Fallrohre: Unterschätztes Schadenspotenzial
Verstopfte Regenrinnen verursachen jährlich Gebäudeschäden von über 500 Millionen Euro in Deutschland. Wasser läuft über, durchfeuchtet Fassaden, dringt ins Mauerwerk ein und beschädigt das Fundament.
Professionelle Reinigung und Kontrolle:
• Laub, Moos und Schmutz vollständig entfernen (wichtig vor Laubfall im Oktober)
• Fallrohre durchspülen (Gartenschlauch verwenden)
• Halterungen auf Festigkeit prüfen (lose Rinnen brechen bei Schneefall)
• Laubschutzgitter installieren (reduziert Reinigungsaufwand um 80%)
• Dokumentation durch Fotos (Versicherungsnachweis bei späteren Feuchteschäden)
Bei mehrstöckigen Ferienhäusern ist die Beauftragung eines Dachdeckers oder Gebäudereinigers notwendig (Kosten: 150-300 Euro, Absturzsicherung nach DGUV Vorschrift 38).
Fenster und Türen: Dichtigkeit überprüfen
Undichte Fenster und Türen führen zu Wärmeverlust (30% höhere Heizkosten), Zugluft und Feuchtigkeitseintritt (Schimmelgefahr).
Dichtheitsprüfung in 4 Schritten:
1 Papiertest: Papierstück zwischen Rahmen und Fenster klemmen. Bei geschlossenem Fenster muss Herausziehen schwergehen
2 Kerzentest: Brennende Kerze an Fensterrahmen entlangführen. Flackern zeigt Zugluft an
3 Dichtungsgummis prüfen: Risse, Verhärtung oder Ablösung erkennen (Austausch alle 8-12 Jahre)
4 Beschläge nachstellen: Fenster müssen fest schließen (Fachbetrieb justiert für 40-60 Euro pro Fenster)
Beschädigte Dichtungen sofort austauschen. Materialkostenpro Fenster: 15-30 Euro. Einbau in Eigenregie oder durch Fachbetrieb (80-120 Euro pauschal).
Versicherungsobliegenheiten: Was Sie dokumentieren müssen
Versicherungen verlangen nach § 28 VVG die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Bei grober Fahrlässigkeit droht Leistungskürzung oder vollständige Ablehnung.
Dokumentationspflicht bei Winterabwesenheit:
• Fotos der entleerten Wasserleitungen (mit sichtbarem Datum)
• Heizungswartungsprotokoll (nicht älter als 12 Monate)
• Temperaturüberwachung (Smart-Home-Protokolle oder Nachbarschaftskontrolle)
• Begehungsprotokoll bei Abwesenheit länger als 60 Tage (eigene Kontrolle oder Hausmeisterdienst)
Viele Versicherungen fordern explizit: „Bei Abwesenheit länger als 60 Tage muss das Gebäude mindestens alle 7-14 Tage kontrolliert werden.“ Beauftragen Sie bei eigener Abwesenheit Nachbarn, Hausmeisterdienste oder Verwalter (Kosten: 25-50 Euro pro Kontrolle).
Sicherheit: Einbruchschutz während Winterpause
83% der Einbrüche in Ferienhäusern erfolgen während winterlicher Abwesenheit. Sichtbar unbewohnte Objekte sind bevorzugte Ziele.
Einbruchprävention:
• Rollläden geschlossen halten (nicht alle gleichmäßig – wirkt unbewohnt)
• Zeitschaltuhren für Beleuchtung (täglich wechselnde Zeiten)
• Wertsachen entfernen oder in Tresor lagern
• Nachbarn informieren (Verdachtsmeldung an Polizei)
• Briefkasten leeren lassen (überquellender Kasten signalisiert Abwesenheit)
• Anwesenheitssimulation durch Smart-Home (Licht, Rollläden, Radio)
FAQ: Ferienhaus einwintern
Reicht es, die Heizung auf Frostschutz zu stellen, ohne Wasser abzulassen?
Bei kontinuierlicher Beheizung auf mindestens 5 Grad und regelmäßiger Kontrolle (alle 7-14 Tage) ist Wasserablassen nicht zwingend erforderlich. Bei Heizungsausfall drohen jedoch innerhalb von 24-48 Stunden Frostschäden. Das vollständige Entleeren bietet maximale Sicherheit und wird von Versicherungen bei längerer Abwesenheit empfohlen.
Wer kontrolliert mein Ferienhaus, wenn ich im Winter nicht vor Ort sein kann?
Sie haben drei Optionen: 1) Nachbarn oder Bekannte beauftragen (schriftliche Vereinbarung), 2) Professionelle Hausmeisterdienste engagieren (25-50 Euro pro Begehung), 3) Smart-Home-Überwachung mit Temperatur-, Feuchtigkeits- und Wassersensoren installieren (permanente Fernüberwachung). Dokumentieren Sie Kontrollbesuche schriftlich für die Versicherung.
Bis wann muss die Einwinterung spätestens abgeschlossen sein?
Die Einwinterung muss abgeschlossen sein, bevor Dauerfrost (unter 0 Grad für mehr als 48 Stunden) eintritt. In Mittelgebirgslagen und Alpenregionen ist dies ab Mitte Oktober der Fall, in Küstenregionen ab Mitte November. Prüfen Sie regionale Klimadaten und planen Sie die Einwinterung für Ende September bis Mitte Oktober.
Professionelle Einwinterung schützt Ihr Ferienhaus. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Versicherungsangebot an und lassen Sie sich zu Obliegenheiten und Dokumentationspflichten beraten. Unsere Experten kennen die Anforderungen nach § 28 VVG und helfen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu sichern.


