Herbststürme: Jetzt den Versicherungsschutz Ihres Ferienhauses prüfen

Der September markiert den Beginn der Herbststurmsaison. Zwischen September und Februar ziehen Orkantiefs über Deutschland und richten jährlich Millionenschäden an – Dächer werden abgedeckt, Bäume stürzen um, Fenster zerbersten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Ihr Ferienhaus sturmsicher zu machen.

Herbststürme: Größere Gefahr als Sommergewitter

Herbststürme unterscheiden sich fundamental von Sommergewittern in Intensität, Dauer und Schadenspotenzial:

Charakteristika von Herbststürmen

Sommergewitter:

Kurze Dauer (15-60 Minuten)

Lokal begrenzt (5-20 km Breite)

Böigkeit, häufig mit Starkregen/Hagel

Hauptgefahr: Blitzschlag, Sturzfluten

Herbst-/Winterstürme:

Lange Dauer (4-24 Stunden kontinuierlich)

Großflächig (hunderte Kilometer)

Dauerhafte Windbelastung mit Spitzenböen

Hauptgefahr: Flächendeckende Gebäudeschäden

Windstärken und Schadenspotenzial nach Beaufort-Skala

Windstärke 8 (Stürmischer Wind): 62-74 km/h – Versicherungsgrenze, erste Dachschäden möglich

Windstärke 9 (Sturm): 75-88 km/h – Dachziegel lösen sich, Äste brechen ab

Windstärke 10 (Schwerer Sturm): 89-102 km/h – Bäume entwurzelt, größere Dachschäden

Windstärke 11 (Orkanartiger Sturm): 103-117 km/h – Massive Gebäudeschäden

Windstärke 12 (Orkan): Ab 118 km/h – Verwüstungen, Lebensgefahr

Statistik: Nach GDV-Daten (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) entstehen jährlich Sturmschäden von 1,5-3 Milliarden Euro an Gebäuden. Die Herbst-/Wintermonate (September-Februar) verursachen 85% aller Sturmschäden.

Jetzt Versicherungspolice prüfen: 7 Punkte-Check

Nehmen Sie sich jetzt 30 Minuten Zeit für eine gründliche Policen-Prüfung – im Schadensfall spart Ihnen das tausende Euro:

1. Sturmdeckung vorhanden und aktuell?

Standard: Sturmschäden ab Windstärke 8 versichert (= 62 km/h)

Prüfen: Ist Sturm explizit eingeschlossen? (In Basis-Tarifen manchmal ausgeschlossen)

Nachweis: Windstärke 8 muss durch DWD-Wetterdaten (Deutscher Wetterdienst) oder Nachbarschäden belegbar sein

2. Versicherungssumme ausreichend (Unterversicherung vermeiden)?

Gleitende Neuwertversicherung: Automatische Anpassung an Baupreissteigerung (empfohlen)

Wert 1914: Gebäudewert im Jahr 1914 als inflationsbereinigter Maßstab

Gefahr Unterversicherung: Bei 20% Unterversicherung kürzt Versicherung Leistung um 20% nach VVG § 75

Anpassung notwendig bei: Anbauten, Dachausbau, Photovoltaik-Installation, größeren Renovierungen

Beispiel: Dachschaden 30.000 Euro, Versicherungssumme sollte 350.000 Euro sein, ist aber nur 280.000 Euro (20% Unterversicherung) → Auszahlung nur 24.000 Euro, Eigenanteil 6.000 Euro.

3. Elementarschadenversicherung eingeschlossen?

Relevanz bei Herbststürmen: Sturmtiefs bringen häufig Starkregen (Überschwemmung, Rückstau)

Standarddeckung: Deckt NUR Sturm/Hagel, NICHT Starkregen/Überschwemmung

Elementar-Zusatz: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck separat versichern

Kosten: +0,1-0,5% Versicherungssumme (abhängig von ZÜRS-Zone)

Wichtig: Starkregen-Schäden nach Herbststürmen sind OHNE Elementarversicherung nicht gedeckt.

Lesen Sie auch: Sturmschäden am Ferienhaus: Prävention und Versicherung (KW11)

4. Folgeschäden ausreichend abgedeckt?

Primärschaden: Abgedecktes Dach (15.000-40.000 Euro)

Folgeschäden: Regenwasser dringt ein, Durchfeuchtung, Schimmelbildung (zusätzlich 10.000-50.000 Euro)

Moderne Tarife: Folgeschäden automatisch mitversichert bis Versicherungssumme

Alte Tarife: Teilweise Begrenzungen – Police prüfen

5. Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Typische Selbstbeteiligungen: 150-500 Euro oder 10% der Schadensumme (mind. 250 Euro)

Abwägung: Höhere Selbstbeteiligung senkt Prämie um 10-30%

Für Kapitalanleger: Niedrige Selbstbeteiligung empfohlen (kalkulierbares Risiko)

6. Gebäudeveränderungen seit Vertragsabschluss?

Melden Sie der Versicherung umgehend:

Anbauten (Wintergarten, Garage, Carport)

Dachausbau oder -sanierung

Photovoltaik-Anlage (erhöht Versicherungssumme um 10.000-40.000 Euro)

Installation von Heizung, Sauna, Pool

Nutzungsänderung (z.B. Dauervermietung)

Gefahr: Nicht gemeldete Änderungen führen zu Unterversicherung oder im Extremfall Leistungsverweigerung.

7. Kontaktdaten und Schadenhotline griffbereit?

Versicherungsnummer: Notieren und am Ferienhaus hinterlegen

24h-Schadenhotline: Nummer im Smartphone speichern

Ansprechpartner: Makler/Versicherer-Kontakt aktuell?

Policen-Kopie: Am Ferienhaus aufbewahren (bei Schaden sofort verfügbar)

Lesen Sie auch: Ferienhaus einwintern: Vorbereitung auf Herbst und Winter (KW38)

Präventive Maßnahmen vor der Sturmsaison

Wirkungsvolle Sturmprävention reduziert Schadenwahrscheinlichkeit um 60-80% und ist Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz:

Dachinspektion und -sicherung (wichtigste Maßnahme)

Dachziegel prüfen: Lose, verschobene oder beschädigte Ziegel nachhaken/ersetzen

Sturmklammern: Windexponierte Bereiche (First, Ortgang, Traufe) zusätzlich sichern

Dachfenster: Dichtungen und Verschlüsse kontrollieren

Schornstein: Befestigung und Anschlüsse prüfen

Photovoltaik: Montage-System auf festen Sitz prüfen (häufige Schwachstelle)

Kosten professionelle Inspektion: 150-400 Euro – verhindert Schäden von 15.000-40.000 Euro

Regenrinnen und Fallrohre

Reinigung: Laub, Moos, Äste entfernen (verstopfte Rinnen stauen Wasser bei Sturm)

Befestigung: Haken und Halterungen auf festen Sitz prüfen

Fallrohre sichern: Lose Rohre mit Schellen fixieren

Durchführung: Jetzt im September, vor Laubfall optimal

Bäume und Vegetation

Totholz entfernen: Abgestorbene Äste brechen bei Sturm ab (Haftungsrisiko)

Rückschnitt: Äste mit weniger als 2 m Abstand zu Gebäuden kürzen

Standsicherheit prüfen: Morsche Bäume, Pilzbefall, Wurzelschäden → Fachmann hinzuziehen

Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer haften Sie nach § 823 BGB für Baumschäden

Kosten Baumgutachten: 150-400 Euro – dokumentiert Sorgfaltspflicht

Lose Gegenstände sichern

Gartenmöbel: Festzurren oder in Schuppen/Garage verstauen

Sonnenschirme, Markisen: Einfahren und sichern

Grillgeräte, Pflanzkübel: Windgeschützt lagern

Mülltonnen: Festbinden oder in geschützte Bereiche stellen

Trampoline: Abbauen oder mit Erdankern sichern

Haftung: Werden Nachbargebäude durch Ihre nicht gesicherten Gegenstände beschädigt, haften Sie nach § 823 BGB (5.000-50.000 Euro Schadenshöhe möglich).

Fenster und Türen

Rollläden schließen: Schützen Fenster vor Trümmerflug

Fenster schließen: Gekippte Fenster werden bei Sturm herausgedrückt

Dichtungen prüfen: Poröse Dichtungen erneuern (verhindert Wassereintritt)

Verschlüsse funktionsfähig: Alte Fenster mit defekten Verschlüssen öffnen sich bei Sturm

Dokumentation mit Fotos

Vorher-Zustand: Fotografieren Sie Dach, Fassade, Garten, Nachbargrundstücke

Zeitstempel: Aktivieren Sie Datum/Uhrzeit in Kamera

Mehrere Perspektiven: Übersichtsaufnahmen + Details

Zweck: Nachweis für Versicherung, dass Schäden neu durch Sturm entstanden sind

Lesen Sie auch: Starkregen und Überschwemmung: Elementarversicherung für Ferienhäuser (KW26)

Während des Sturms: Richtiges Verhalten

Sicherheit geht vor

Im Gebäude bleiben: Ab Windstärke 9 (75 km/h) nicht mehr nach draußen

Erdgeschoss aufsuchen: Fensternahe Bereiche und Dachgeschoss meiden

Innentüren geschlossen halten: Bei Fensterschaden Druckausgleich verhindern

Keller meiden: Bei Starkregen Überflutungsgefahr

Keine eigenständigen Reparaturversuche

Nicht aufs Dach steigen (Absturzgefahr)

Keine herunterhängenden Leitungen berühren (Stromschlag)

Nicht unter Bäumen aufhalten

Schäden beobachten und dokumentieren

Von sicherem Standort aus beobachten

Entstehende Schäden fotografieren (falls gefahrlos möglich)

Notizen machen (Uhrzeit, Windrichtung, Schadensentwicklung)

Nach dem Sturm: Korrekte Schadensmeldung

Strukturiertes Vorgehen sichert schnelle Regulierung und verhindert Leistungskürzungen:

Schritt 1: Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung (Obliegenheit)

Unverzügliche Schadensbegrenzung ist Pflicht nach VVG § 82:

Provisorische Abdeckung: Plane über Dachdurchbruch spannen (verhindert Folgeschäden)

Wasser entfernen: Eingedrungenes Wasser abpumpen, aufwischen

Wertgegenstände sichern: Möbel, Elektronik aus durchfeuchteten Bereichen entfernen

Heizung anstellen: Trocknung beschleunigen, Schimmelbildung verhindern

Notdienst beauftragen: Bei akuter Gefahr (Dach droht einzustürzen, Wasser läuft ein)

Kosten für Sofortmaßnahmen: Bis 500-1.000 Euro meist ohne Rücksprache erstattungsfähig – darüber hinaus Versicherung kontaktieren.

Wichtig: Unterlassene Schadensbegrenzung gilt als Obliegenheitsverletzung und führt zu Leistungskürzung nach VVG § 82.

Schritt 2: Umfassende Dokumentation (kritisch für Regulierung)

Fotos/Videos: Alle Schäden aus mehreren Perspektiven dokumentieren

Beschädigte Teile aufbewahren: Dachziegel, zerbrochene Scheiben (Beweissicherung)

Wetterdaten sichern: DWD-Wetterbericht mit Windgeschwindigkeiten herunterladen

Zeugen benennen: Nachbarn, die Schaden beobachtet haben

Nachbarschäden erfragen: Flächendeckende Schäden beweisen Sturmstärke

Schritt 3: Schadensmeldung bei Versicherung (innerhalb 24-48 Stunden)

Kontakt: 24h-Schadenhotline anrufen oder Online-Formular nutzen

Angaben: Versicherungsnummer, Schadenshergang, Datum/Uhrzeit, Schadensumfang

Schadensnummer: Notieren (für alle weiteren Korrespondenzen)

Bestätigung: Schriftliche Schadensmeldung per E-Mail nachreichen

Schritt 4: Gutachter und Kostenvoranschläge

Gutachtertermin: Versicherung sendet Sachverständigen (meist innerhalb 3-7 Tage)

Kooperation: Vollständige Auskunft erteilen, Unterlagen bereitstellen

Kostenvoranschläge: 2-3 Angebote von Fachbetrieben einholen

Freigabe abwarten: Erst nach Versicherungszusage Reparatur beauftragen

Schritt 5: Reparatur und Abrechnung

Beauftragung: Fachbetrieb nach Freigabe beauftragen

Rechnungen sammeln: Alle Belege für Endabrechnung aufbewahren

Nachweisfotos: Reparierte Bereiche fotografieren

Abschlussbericht: Dokumentation an Versicherung senden

Häufige Fehler bei Sturmschäden vermeiden

Reparatur ohne Freigabe: Versicherung verweigert Erstattung nicht genehmigter Arbeiten

Beschädigte Teile entsorgt: Versicherung kann Schadenhergang nicht überprüfen

Zu späte Meldung: Verzögerte Meldung ohne triftigen Grund = Obliegenheitsverletzung

Keine Schadensbegrenzung: Folgeschäden durch Untätigkeit werden nicht erstattet

Vorschäden verschwiegen: Führt zu Leistungskürzung oder -verweigerung

Häufige Fragen zu Herbststürmen und Versicherung

Ab welcher Windstärke zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung leistet standardmäßig ab Windstärke 8 (62 km/h). Sie müssen nachweisen, dass am Schadensort Windstärke 8 herrschte – durch DWD-Wetterdaten oder gleichartige Schäden in der Nachbarschaft. Einzelne Versicherer bieten erweiterte Sturmdeckung bereits ab Windstärke 7 an (prüfen Sie Ihre Police).

Was muss ich sofort nach einem Sturmschaden tun?

Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (provisorische Dach-Abdeckung, Wasser entfernen) – dies ist Ihre Obliegenheitspflicht nach VVG § 82. Dokumentieren Sie alle Schäden mit Fotos aus mehreren Perspektiven. Melden Sie den Schaden innerhalb 24-48 Stunden bei Ihrer Versicherung (Schadenhotline). Bewahren Sie beschädigte Teile auf und holen Sie Kostenvoranschläge ein. Beauftragen Sie Reparaturen erst nach Versicherungsfreigabe (außer Notmaßnahmen bis ca. 500 Euro).

Deckt die Versicherung auch Starkregen nach Herbststürmen?

Nein, die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt NUR Sturmschäden (abgedecktes Dach, zerbrochene Fenster). Starkregen, Überschwemmung und Rückstau erfordern eine separate Elementarschadenversicherung. Diese kostet 0,1-0,5% der Versicherungssumme zusätzlich (abhängig von ZÜRS-Zone). Da Herbststürme häufig Starkregen mitbringen, ist Elementarschutz dringend empfohlen.

Fazit: Vorbereitung schützt vor teuren Schäden

Die Herbststurmsaison verursacht jährlich Milliardenschäden an Gebäuden. Mit proaktiver Vorbereitung minimieren Sie Ihr Schadenrisiko um 60-80%: Prüfen Sie jetzt Ihre Versicherungspolice auf Aktualität (Versicherungssumme, Elementarschutz, Folgeschäden), führen Sie präventive Maßnahmen durch (Dachinspektion, Baumrückschnitt, lose Gegenstände sichern) und dokumentieren Sie den Vorher-Zustand mit Fotos. Im Schadensfall ergreifen Sie sofort Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Obliegenheitspflicht), dokumentieren umfassend und melden binnen 24-48 Stunden. Die Investition in Prävention (Dachinspektion 150-400 Euro, Baumgutachten 150-400 Euro) verhindert Sturmschäden von durchschnittlich 15.000-40.000 Euro. Mit der richtigen Versicherung und systematischer Vorbereitung können Sie den Herbststürmen gelassen entgegensehen.

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