Der Winter hat Deutschland fest im Griff und auf den Dächern türmen sich die Schneemassen. Für Ferienhaus-Besitzer stellt sich die drängende Frage: Ab welcher Schneelast wird es kritisch – und wann springt die Gebäudeversicherung ein?
Wie wird die Schneelast gemessen und berechnet?
Die Schneelast auf einem Dach wird in Kilogramm pro Quadratmeter gemessen. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Schneearten sind erheblich:
• Frisch gefallener Pulverschnee: 30-50 kg/m³
• Nasser Altschnee: 200-400 kg/m³
• Eisschnee oder verdichteter Altschnee: bis zu 500 kg/m³
Ein Dach mit 100 Quadratmetern trägt bei 50 cm nassem Altschnee bereits 10-20 Tonnen Gewicht. Diese Belastung übersteigt bei vielen älteren Ferienhäusern die zulässigen Grenzwerte.
Schneelastzonen in Deutschland: Welche Anforderungen gelten?
Die zulässige Schneelast Ihres Ferienhauses ist in den Bauunterlagen nach DIN 1055-5 dokumentiert und richtet sich nach der Schneelastzone. Deutschland ist in fünf Schneelastzonen eingeteilt:
• Zone 1 (Norddeutsche Tiefebene): ca. 0,65 kN/m² (entspricht etwa 65 kg/m²)
• Zone 2 (Mittelgebirgslagen bis 400m): ca. 0,85 kN/m²
• Zone 3 (Alpenvorland und Mittelgebirge): ca. 1,10-5,00 kN/m²
Für Ferienhäuser in Bergregionen oberhalb von 1.000 Metern ist die Schneelastproblematik besonders relevant. Hier werden innerhalb weniger Tage Schneemengen erreicht, die das Dach an seine Belastungsgrenze bringen. Regelmäßige Kontrollen während der Wintermonate sind Pflicht.
Warnzeichen für kritische Schneelast erkennen
Diese Anzeichen deuten auf eine gefährliche Überlastung hin:
• Durchhängende Decken oder sichtbare Verformungen
• Klemmende Türen und Fenster, die sich plötzlich schwer öffnen lassen
• Risse im Mauerwerk oder an Deckenverkleidungen
• Knarzende oder knackende Geräusche in der Dachkonstruktion
• Sichtbare Verformung von Dachsparren (von innen erkennbar)
Wenn Sie diese Anzeichen bemerken, ist sofortiges Handeln erforderlich. Das Gebäude wird zur Gefahrenzone – räumen Sie das Dach schnellstmöglich oder beauftragen Sie Fachleute.
Versicherungsschutz bei Schneedruck: Was zahlt die Police?
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Schneedruck standardmäßig ab, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung nach § 1 VVG abgeschlossen haben. Schneedruck gehört gemäß GDV-Musterbedingungen zu den Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch und ist nicht automatisch in jeder Gebäudeversicherung enthalten.
Wichtig: Die Versicherung erwartet angemessene Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehört, dass Sie die Schneelast überwachen und bei Bedarf das Dach räumen lassen. Vernachlässigen Sie diese Obliegenheit, wird die Versicherung die Leistung um bis zu 100% kürzen.
Dachräumung: Sicherheit geht vor Eigeninitiative
Das Räumen eines Daches muss von Fachleuten durchgeführt werden. Die Risiken beim Schneeräumen werden unterschätzt:
• Absturzgefahr: Rutschige Dachflächen, verdeckte Kanten
• Dachhautbeschädigungen: Unsachgemäßes Räumen beschädigt Ziegel und Dämmung
• Einsturzgefahr: Bei kritischer Last wird die Statik durch zusätzliche Personenlast gefährdet
• Kosten: 300-800 Euro je nach Dachgröße und Schneedecke
Beauftragen Sie einen lokalen Dachdecker oder spezialisierten Winterdienst. Bei akuter Gefahr greift die Versicherung für notwendige Sicherungsmaßnahmen.
Überwachung bei saisonalem Leerstand organisieren
Für Ferienhäuser, die im Winter nicht regelmäßig genutzt werden, ist professionelle Betreuung notwendig. Empfehlenswerte Lösungen:
• Hausbetreuer vor Ort: Kontrolliert wöchentlich die Schneesituation (Kosten: 40-80 Euro pro Besuch)
• Schneewarnsysteme: Sensoren messen die Dachlast und alarmieren per App ab 80% der zulässigen Last (ab 600 Euro)
• Webcam-Überwachung: Ermöglicht visuelle Fernkontrolle der Schneehöhe
Dokumentieren Sie die Kontrollbesuche schriftlich. Im Schadensfall belegt dies die Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflicht.
Häufige Fragen zur Schneelast am Ferienhaus
Ab welcher Schneehöhe wird es gefährlich?
Die kritische Schneehöhe hängt von der Schneeart ab. Bei Pulverschnee werden 80-100 cm meist problemlos getragen, bei nassem Altschnee sind bereits 30-40 cm kritisch. Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern das Gewicht pro Quadratmeter gemäß Ihrer Schneelastzone nach DIN 1055-5.
Zahlt die Versicherung, wenn ich das Dach nicht geräumt habe?
Die Versicherung erwartet zumutbare Vorsorgemaßnahmen. Bei erkennbar kritischer Schneelast besteht Räumpflicht. Unterlassene Dachräumung führt zu Leistungskürzungen von 25-100%, wenn dadurch der Schaden entstanden oder vergrößert wurde (§ 28 VVG).
Sind Schneewarnsysteme versicherungsrechtlich erforderlich?
Schneewarnsysteme sind keine Versicherungspflicht, werden aber bei Ferienhäusern in Schneelastzonen 2-3 von Versicherern positiv bewertet. Einige Versicherer gewähren Prämienrabatte von 5-10% bei Installation zertifizierter Systeme.
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