Häufige Fragen zur Ferienhausversicherung

Umfassende Antworten von Ihren Experten Pfitzner & de Bruin

Eine reguläre Wohngebäudeversicherung deckt meist nur dauerhaft bewohnte Immobilien ab. Unsere Ferienhaus-Versicherung berücksichtigt dagegen spezielle Risiken wie längere Leerstandszeiten, wechselnde Mieter oder exponierte Lagen. Sie enthält wichtige Leistungen wie Vermieterhaftpflicht und Mietausfallschutz – ideal für Eigentümer von Ferienimmobilien.

Ja, unsere Policen sind speziell darauf ausgelegt, auch längere Leerstandsphasen abzusichern. Anders als bei vielen Standardversicherungen entstehen dabei keine Leistungslücken oder Einschränkungen.

Wir sichern Ihre Immobilie gegen alle relevanten Risiken ab: Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus. Bei Vermietung sind auch Haftpflichtansprüche und optional Mietausfall abgedeckt.

Unsere Elementarschadenversicherung deckt Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch ab. Gerade bei exponierten Lagen von Ferienhäusern ist dieser Schutz besonders wichtig.

Ja, Nebengebäude auf dem Grundstück können mitversichert werden. Wichtig ist die Angabe bei Vertragsabschluss. Separate Gebäude auf anderen Grundstücken benötigen eine eigene Versicherung.

Ja, unsere Ferienhausversicherung kann auch das Inventar und die Einrichtung Ihres Ferienhauses absichern. Dies ist besonders wichtig bei möblierten Vermietungen. Details hierzu besprechen wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Sie müssen Risiken minimieren, Schäden unverzüglich melden und bei Leerstand regelmäßige Kontrollen durchführen. Bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen sind uns mitzuteilen.

Wir empfehlen monatliche Kontrollen bei längerem Leerstand. Im Winter sollten Sie häufiger nach dem Rechten sehen, besonders bei der Heizung. Dokumentieren Sie die Besuche – das kann im Schadenfall hilfreich sein.

Die Versicherungssumme wird anhand aktueller Baukosten, Größe, Ausstattung und Lage ermittelt. Wir verwenden professionelle Bewertungsverfahren und passen die Summe regelmäßig an die Preisentwicklung an.

Bei Unterversicherung leistet die Versicherung nur anteilig. Deshalb ist eine realistische Bewertung wichtig. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Ermittlung der Versicherungssumme und bieten Unterversicherungsverzicht an.

Unser Netzwerk an Partnern ermöglicht eine reibungslose Schadenabwicklung auch in Ihrer Abwesenheit. Sie melden den Schaden online oder telefonisch, wir organisieren alles Weitere mit unserem 24/7-Notfallservice.

Schäden melden Sie ganz einfach online über unser Schadenportal oder telefonisch über unseren 24/7-Notfallservice. Wir leiten dann alle weiteren Schritte ein und halten Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Bei einem Wasserschaden sollten Sie sofort die Wasserzufuhr abstellen, den Schaden fotografisch dokumentieren und uns umgehend informieren. Unser Notfallservice hilft bei der Sofortmaßnahmen und organisiert Trocknungsgeräte.

Rufen Sie sofort die Feuerwehr (112), sichern Sie sich und andere Personen. Dokumentieren Sie den Schaden nach Freigabe durch die Feuerwehr und melden Sie ihn uns umgehend. Bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, sichern Sie das Gebäude notdürftig ab und informieren Sie uns sofort. Sammeln Sie Belege für Notmaßnahmen. Unser Gutachternetzwerk prüft den Schaden zeitnah vor Ort.

Einfache Schäden werden oft innerhalb weniger Tage reguliert. Bei komplexeren Fällen sorgen wir für schnelle Gutachtenerstellung. Anzahlungen bei größeren Schäden sind möglich.

Unser 24/7-Notfallservice ist rund um die Uhr unter +49-6173-999731 erreichbar. Alternativ können Sie Schäden auch online über unser Schadenportal melden.

Bei Totalschaden zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. Sie können das Gebäude wiederaufbauen oder das Geld anderweitig verwenden. Restwerte werden angerechnet, Grundstückskosten sind separat zu kalkulieren.

Schadenbesichtigungen durch unsere Gutachter sind bei berechtigten Schäden kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten Meldungen können Kosten entstehen, worüber wir Sie vorab informieren.

Grob fahrlässig ist ein Schaden, wenn elementare Sicherheitsregeln missachtet werden. In unseren Tarifen verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Sie sind also auch bei kleineren Unachtsamkeiten geschützt.

Frostschäden an Heizungs-, Wasser- und Abwasserleitungen sind versichert, auch bei ungeheizten Räumen. Wichtig ist die ordnungsgemäße Entleerung der Leitungen bei längerer Abwesenheit im Winter.

Ja, Blitzschlag und seine Folgen sind vollumfänglich versichert. Dazu gehören auch Brände und Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Auch indirekte Blitzschäden können je nach Tarif abgedeckt sein.

Hochwasserschäden sind über die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese ist in unseren Tarifen standardmäßig enthalten. Auch bei behördlichen Evakuierungen leisten wir.

Einbruchschäden am Gebäude (Türen, Fenster, Schlösser) sind versichert. Gestohlenes Inventar ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Vandalismusschäden nach Einbruch sind ebenfalls mitversichert.

Vandalismusschäden sind grundsätzlich versichert. Schäden durch Aufruhr und innere Unruhen können je nach Tarif eingeschlossen werden. Wichtig ist die schnelle Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei.

Ja, Erdbeben ist als Elementarschaden in unseren Tarifen enthalten. Auch in Deutschland mit geringer Erdbebengefahr bieten wir diesen Schutz standardmäßig an.

Vulkanausbruch ist als Elementarschaden mitversichert. Auch in Deutschland mit geringem Vulkanrisiko bieten wir diesen weltweiten Schutz an.

Schäden durch Schneelast und Dachlawinen sind versichert. Bei extremen Schneelagen koordinieren wir auch vorbeugende Räumungsmaßnahmen mit örtlichen Dienstleistern.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Unsere Versicherung deckt alle versicherten Wettergefahren ab. Bei Naturkatastrophen koordinieren wir mit Behörden und anderen Hilfsdiensten.

Ja, wenn Sie Ihr Ferienhaus vermieten, ist eine Vermieterhaftpflicht sehr wichtig. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen der Mieter bei Unfällen oder Schäden am Inventar. Diese ist in unseren Komfort- und Premium-Tarifen enthalten.

Unser Premium-Tarif enthält einen Mietausfallschutz. Dieser springt ein, wenn Ihr Ferienhaus aufgrund eines versicherten Schadens nicht vermietet werden kann und kompensiert die entgangenen Mieteinnahmen für den Reparaturzeitraum.

Vorsätzliche Schäden durch Mieter sind grundsätzlich nicht versichert. Fahrlässige Schäden können je nach Tarif und Umstand abgedeckt sein. Die Vermieterhaftpflicht schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen der Mieter.

Bei Vermietung über Airbnb und ähnliche Plattformen ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Die Vermieterhaftpflicht und angepasste Tarife sind hier essentiell. Wir beraten Sie zu den Besonderheiten.

Bei dauerhafter Wohnnutzung ändert sich das Risikoprofil. Wir prüfen dann eine Umstellung auf eine reguläre Wohngebäudeversicherung. Teilen Sie uns Nutzungsänderungen immer mit.

Bei Schäden durch Mieter prüfen wir zunächst die Haftung des Mieters. Ist dieser nicht leistungsfähig oder nicht haftbar, greift je nach Fall unsere Versicherung oder die Vermieterhaftpflicht.

Schäden durch illegale Aktivitäten sind nicht versichert. Wichtig ist die sorgfältige Mieterauswahl und klare Nutzungsvereinbarungen. Bei unerlaubter Untervermietung kann der Schutz entfallen.

Bei Totalschaden zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. Sie können das Gebäude wiederaufbauen oder das Geld anderweitig verwenden. Restwerte werden angerechnet, Grundstückskosten sind separat zu kalkulieren.

Schadenbesichtigungen durch unsere Gutachter sind bei berechtigten Schäden kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten Meldungen können Kosten entstehen, worüber wir Sie vorab informieren.

Grob fahrlässig ist ein Schaden, wenn elementare Sicherheitsregeln missachtet werden. In unseren Tarifen verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Sie sind also auch bei kleineren Unachtsamkeiten geschützt.

Frostschäden an Heizungs-, Wasser- und Abwasserleitungen sind versichert, auch bei ungeheizten Räumen. Wichtig ist die ordnungsgemäße Entleerung der Leitungen bei längerer Abwesenheit im Winter.

Ja, Blitzschlag und seine Folgen sind vollumfänglich versichert. Dazu gehören auch Brände und Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Auch indirekte Blitzschäden können je nach Tarif abgedeckt sein.

Hochwasserschäden sind über die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese ist in unseren Tarifen standardmäßig enthalten. Auch bei behördlichen Evakuierungen leisten wir.

Einbruchschäden am Gebäude (Türen, Fenster, Schlösser) sind versichert. Gestohlenes Inventar ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Vandalismusschäden nach Einbruch sind ebenfalls mitversichert.

Vandalismusschäden sind grundsätzlich versichert. Schäden durch Aufruhr und innere Unruhen können je nach Tarif eingeschlossen werden. Wichtig ist die schnelle Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei.

Ja, Erdbeben ist als Elementarschaden in unseren Tarifen enthalten. Auch in Deutschland mit geringer Erdbebengefahr bieten wir diesen Schutz standardmäßig an.

Vulkanausbruch ist als Elementarschaden mitversichert. Auch in Deutschland mit geringem Vulkanrisiko bieten wir diesen weltweiten Schutz an.

Schäden durch Schneelast und Dachlawinen sind versichert. Bei extremen Schneelagen koordinieren wir auch vorbeugende Räumungsmaßnahmen mit örtlichen Dienstleistern.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Unsere Versicherung deckt alle versicherten Wettergefahren ab. Bei Naturkatastrophen koordinieren wir mit Behörden und anderen Hilfsdiensten.

Wir bieten verschiedene Tarife je nach Nutzungsart: Bei regelmäßiger Vermietung empfehlen wir mindestens unseren Komfort-Tarif mit Vermieterhaftpflicht. Bei intensiver Vermietung ist der Premium-Tarif mit Mietausfallschutz sinnvoll. Alle Tarife sind individuell an Ihre Situation anpassbar.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Lage, Größe, Baujahr und Nutzungsart Ihres Ferienhauses. Zahlen Sie nur für den Schutz, den Sie wirklich brauchen. Ein individuelles Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.

Ja, durch Variation der Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag beeinflussen. Höhere Selbstbeteiligung bedeutet niedrigere Prämien. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Selbstbeteiligung für Ihre Situation.

Bei mehreren Ferienimmobilien können wir individuelle Lösungen und Konditionen anbieten. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gerne Ihre Gesamtsituation und erstellen ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.

Sie können jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich zahlen. SEPA-Lastschrift ist der einfachste Weg. Bei jährlicher Zahlung gewähren wir einen Nachlass auf den Beitrag.

Ja, unsere Tarife sind flexibel an Ihren Vermietungsrhythmus anpassbar. Ob saisonale Nutzung, ganzjährige Vermietung oder reine Eigennutzung – wir passen den Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse an.

Die Lage beeinflusst das Risikoprofil erheblich. Küstenlagen haben höhere Sturmrisiken, Berglagen höhere Elementarrisiken. Wir kalkulieren individuell und bieten trotzdem faire Konditionen für alle Lagen.

Das Baujahr beeinflusst die Risikoeinschätzung. Ältere Gebäude haben oft höhere Risiken bei Wasser- und Elektroschäden. Durch Modernisierungen können Sie bessere Konditionen erhalten.

Energetische Sanierungen können das Schadenrisiko reduzieren und zu Beitragsnachlässen führen. Teilen Sie uns größere Modernisierungen mit – oft können wir bessere Konditionen anbieten.

Die Bauweise beeinflusst die Risikoeinschätzung. Holzhäuser haben andere Risiken als Steinhäuser. Wir bewerten jede Bauweise individuell und bieten faire Konditionen für alle Bauarten.

Versicherungsbeiträge für vermietete Ferienimmobilien sind steuerlich absetzbar. Bei Eigennutzung gelten andere Regeln. Wir empfehlen die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Mobile Heime mit festem Standort können als Ferienimmobilie versichert werden. Bei Tiny Houses prüfen wir die individuelle Situation. Wichtig ist die Art der Fundierung und Nutzung.

Küstenimmobilien haben erhöhte Risiken durch Sturm, Salzluft und Erosion. Wir berücksichtigen diese Faktoren in unserer Risikoanalyse und bieten dennoch attraktive Konditionen für Küstenlagen.

Berghütten haben besondere Risiken durch Wetter und schwere Erreichbarkeit. Wir berücksichtigen diese Faktoren und bieten speziell angepasste Lösungen für alpine Lagen.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind oft höhere Wiederherstellungskosten nötig. Wir berücksichtigen die besonderen Auflagen und kalkulieren entsprechende Mehrkosten ein.

Pools und Wellnessanlagen können als Gebäudebestandteil oder Nebenanlage mitversichert werden. Bei hochwertigen Anlagen empfiehlt sich eine gesonderte Bewertung und Deckung.

Ja, auch Ferienwohnungen im Eigentum können über unsere Tarife versichert werden. Die Besonderheiten von Wohnungseigentum werden dabei entsprechend berücksichtigt.

Lawinenschäden sind als Elementarschaden versichert. In besonders gefährdeten Gebieten können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein. Wir beraten Sie zu präventiven Maßnahmen.

Terrassen, Wege, Einfriedungen und fest installierte Außenanlagen können mitversichert werden. Gartenmöbel und lose Gegenstände sind über die Hausratversicherung abzudecken.

Carports und Garagen auf dem Grundstück können als Nebengebäude mitversichert werden. Separate Garagen auf anderen Grundstücken benötigen eine eigene Versicherung.

Schäden durch Marder an der Gebäudehülle sind nicht standardmäßig versichert. Jedoch können wir je nach Tarif erweiterte Tierschäden einschließen. Sprechen Sie uns auf die Risiken in Ihrer Region an.

Sie erhalten Ihr persönliches Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular vollständig aus – je genauer Ihre Angaben, desto passgenauer das Angebot.

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr mit automatischer Verlängerung. Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Ja, ein Wechsel ist problemlos möglich. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge, optimieren den Schutz und übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer. So haben Sie keine Deckungslücke.

Die ordentliche Kündigung ist mit drei Monaten Frist zum Vertragsende möglich. Nach Schäden haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Bei Beitragserhöhungen besteht ebenfalls ein Kündigungsrecht.

Die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über, wenn nichts anderes vereinbart wird. Beide Parteien haben ein vierwöchiges Kündigungsrecht. Wir beraten gerne bei der optimalen Gestaltung.

Grundsätzlich ja, jedoch sollten Sie uns größere Renovierungs- oder Umbauarbeiten vorab mitteilen. Je nach Umfang der Arbeiten können temporäre Anpassungen des Versicherungsschutzes notwendig sein.

Die Versicherungssumme wird jährlich automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst. Bei größeren Renovierungen oder Anbauten sollten Sie uns informieren, damit der Schutz entsprechend erweitert wird.

Grundriss, Baupläne oder aussagekräftige Fotos, Angaben zur Ausstattung und Nutzung. Bei Vermietung sind auch Mietverträge und Belegungspläne hilfreich für die optimale Tarifwahl.

Mit über 20 Jahren Erfahrung und 15 Jahren Spezialisierung auf Ferienimmobilien bieten wir individuelle Beratung, schnelle Erreichbarkeit und persönliche Betreuung. Als Teil der Baloise Gruppe profitieren Sie von Stabilität und attraktiven Konditionen. Wir sind sowohl vor Ort in Kronberg als auch deutschlandweit verfügbar.

Unsere Beratung ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Auch die Angebotserstellung verursacht keine Kosten. Sie zahlen nur, wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden.

Als Teil der Baloise Gruppe profitieren Sie von über 150 Jahren Versicherungserfahrung, finanzieller Stabilität und einem europaweiten Netzwerk. Dies garantiert langfristige Sicherheit für Ihren Versicherungsschutz.

Smart Home Systeme und deren Installation können als Mehrwert mitversichert werden. Bei hochwertigen Systemen empfehlen wir eine gesonderte Aufnahme in den Vertrag. Schäden durch Cyberangriffe sind separat zu versichern.

Ja, Solaranlagen und Photovoltaikanlagen können als Gebäudebestandteil mitversichert werden. Bei wertvollen Anlagen empfiehlt sich eine gesonderte Vereinbarung mit angepasster Versicherungssumme.

Überspannungsschäden durch Blitz sind grundsätzlich versichert. Schäden durch Schwankungen im Stromnetz können je nach Tarif eingeschlossen werden. Hochwertige Elektrogeräte sollten separat abgesichert werden.

Schäden an der Heizungsanlage durch versicherte Gefahren sind abgedeckt. Verschleiß und Alterung sind nicht versichert. Eine regelmäßige Wartung reduziert das Schadenrisiko erheblich.

Schäden durch auslaufendes Heizöl sind über entsprechende Zusatzversicherungen abdeckbar. Dies ist besonders bei älteren Tanks wichtig. Eine regelmäßige Tankwartung ist empfehlenswert.

Glasschäden an Fenstern, Türen und Wintergärten sind je nach Ursache über verschiedene Gefahren versichert. Mutwillige Zerstörung, Sturm oder Hagel sind abgedeckt.